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#1 17.04.2017 10:06

pinktree1
Mitglied
Registriert: 11.07.2015
Beiträge: 98

Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Ich hatte einen wunderschönen Cycas Revoluta Multi-Caudex Bonsai aus Israel ersteigert.

Bonsai-06.jpg

Als ich ihn beim Zoll abholen wollte, war er auf Anweisung des Bundesamts für Naturschutz beschlagnahmt worden,
da Cycas Revoluta im Teil B des Washingtoner Artenschutzabkommen als geschützte Pflanzen aufgeführt sind.

Falls ich vom Absender nachträglich eine Ausfuhrlizenz bekommen würde,
könnte ich beim BfN eine Einzel-CITES beantragen.
In einer Freistellungsliste des BfN sind Cycas Revoluta mit einem Caudexdurchmesser bis 10cm
und Caudexhöhe bis 20cm aufgeführt, das gilt aber nicht für Importe.

Der Absender konnte keine Ausfuhrlizenz nachliefern,
so blieb das Pflänzchen eingezogen und wurde wahrscheinlich entsorgt.

Da er im Moment eine ähnliche Cycas Revoluta anbietet, wollte ich Euch vor Geboten warnen.

Beitrag geändert von pinktree1 (24.04.2017 05:31)

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#2 17.04.2017 11:24

Palmenhain_z
Senior-Mitglied
Ort: Region Hannover (Hänigsen)
Registriert: 16.11.2013
Beiträge: 3.612

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Oh Mannomann !                    monkey   devil


Klimazone t D  ( 7b )    45m über NN .
Themperatur minimum   -21° C ( ...kommt selten vor )   maximum  38,5 ° C .

Si no hay cafe' para todos, no habra para nadie !

                                            Servus ..wünscht Euch der  ( Palmen )    -    HEINZ  !

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#3 17.04.2017 16:55

flow
Senior-Mitglied
Registriert: 05.06.2013
Beiträge: 1.116

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Das ist wirklich ärgerlich, aber sämtliche Cycadeen sind im Anhang II von CITES gelistet, einige sogar in Anhang I.
LG Flo


Solothurn, 443 M.ü.M. Zone tD? / 7a?  - Sobre todo aprendan y no olviden que la vida se construye en sueños y se materializa con amor. -

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#4 17.04.2017 20:30

Dieter
Mitglied
Registriert: 27.09.2012
Beiträge: 366

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

...das ist aber eigentlich bekannt (schon seit Jahren).

LG
Dieter


"Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen hinterher"  (Voltaire)

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#5 18.04.2017 09:23

Barbara
Senior-Mitglied
Ort: mittlerer Bodensee tD
Registriert: 25.07.2013
Beiträge: 1.145

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Kann mir nicht passieren, da ich verkrüppelte Pflanzen (Bonsai) einfach schrecklich finde.

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#6 23.04.2017 21:21

flow
Senior-Mitglied
Registriert: 05.06.2013
Beiträge: 1.116

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Bonsai oder nicht, tut hier nichts zur Sache, Barbara.


Solothurn, 443 M.ü.M. Zone tD? / 7a?  - Sobre todo aprendan y no olviden que la vida se construye en sueños y se materializa con amor. -

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#7 24.04.2017 07:12

Palmenhain_z
Senior-Mitglied
Ort: Region Hannover (Hänigsen)
Registriert: 16.11.2013
Beiträge: 3.612

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Palmenhain_z schrieb:

Oh Mannomann !                    monkey   devil


                         denkend_0025.gif


Klimazone t D  ( 7b )    45m über NN .
Themperatur minimum   -21° C ( ...kommt selten vor )   maximum  38,5 ° C .

Si no hay cafe' para todos, no habra para nadie !

                                            Servus ..wünscht Euch der  ( Palmen )    -    HEINZ  !

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#8 24.04.2017 14:25

MarcTHR
Mitglied
Registriert: 28.12.2015
Beiträge: 393

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Das ist nicht zuletzt Auslegungssache des Zollbeamten. Viele sind da fachlich stets überfordert wenn sie Pflanzen oder Samen zollamtlich in ein von Unwissenden generiertes Bewertungs- und Formularsystem quetschen sollen. Gerade wenn man bedenkt welche Massen an Cycas revoluta in Asien für den weltweiten Zierpflanzenmarkt vorproduziert und als blanke "Knollen" um den Erdball verschickt werden.

Beitrag geändert von MarcTHR (24.04.2017 14:25)


Palmen u.a. Exoten Klimazone 6b und 10a
Actinokentia-Adonidia-Allagoptera-Archontophoenix-Arenga-Beccariophoenix-Bismarckia-Brahea-Butia-Caryota-Ceroxylon-Chamaedorea-Chamaerops-Chambeyronia-Copernica-Dictyosperma-Dypsis-Euterpe-Howea-Hyophorbe-Hyphaene-Jubaea-Jubaeopsis-Livistona-Lytocaryum-Nannorrhops-Oraniopsis-Parajubaea-Phoenix-Ravenea-Rhapidophyllum-Rhapis-Rhopalostylis-Roystonea-Sabal-Serenoa-Syagrus-Trachycarpus-Washingtonia-Wodyetia
Musa-Ensete-Alocasia-Yucca-Agave-Furcraea-Aloe......

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#9 25.04.2017 07:37

pinktree1
Mitglied
Registriert: 11.07.2015
Beiträge: 98

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

Es gibt auch Zollämter für WAA-Sendungen. Da meines keins davon ist,
haben sie sich vom Bundesamt für Naturschutz anleiten lassen.

Was mich interessieren würde, in dieser Pflanzenfreistellungsliste sind ja
Cycas Revoluta bis 10cm Stammdurchmesser und 20cm Stammhöhe aufgeführt. 

Da das nur im Inland gilt, was ist dann hier mit größeren Stämmen,
brauchen die eine CITES beim Verkauf oder auch schon bei der Haltung?

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#10 09.03.2023 16:40

Claus-Peter
Mitglied
Ort: bis auf weiteres in NRW- Süd
Registriert: 18.02.2023
Beiträge: 514

Re: Cycas Revoluta fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.

@ Pinktree1

Als ich ihn beim Zoll abholen wollte, war er auf Anweisung des Bundesamts für Naturschutz beschlagnahmt worden,
da Cycas Revoluta im Teil B des Washingtoner Artenschutzabkommen als geschützte Pflanzen aufgeführt sind.

Falls ich vom Absender nachträglich eine Ausfuhrlizenz bekommen würde,
könnte ick beim BfN eine Einzel-CITES beantragen.
In einer Freistellungsliste des BfN sind Cycas Revoluta mit einem Caudexdurchmesser bis 10cm
und Caudexhöhe bis 20cm aufgeführt, das gilt aber nicht für Importe.

Der Absender konnte keine Ausfuhrlizenz nachliefern,
so blieb das Pflänzchen eingezogen und wurde wahrscheinlich entsorgt.

Da er im Moment eine ähnliche Cycas Revoluta anbietet, wollte ich Euch vor Geboten warnen.

Beitrag geändert von pinktree1 (24.04.2017 05:31)
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Dass ist es eben mit Cites + roter Liste : auch beim Zoll sind Experten ! ( gerade was Cycadeen betrifft ) mad  mad  mad  mad  mad  mad


Ein früherer Botanik Freund von mir schrieb damals in einem Forum " X " , er habe sich im Koffer einen doppelten Boden einbauen lassen für seltene Trachyarten Sämlinge + Samen aus China !

Ich hätte dass niemals in ein Forum geschrieben , 9 Monate Knast hatte er in China bekommen !
Selbst Bezugsquellen von " rote Listen " Pflanzen würde ich hier niemals ins Forum setzen !

Was mich jedoch wundert : " Magnolia grandiflora brackens brown beauty " aus den USA werden vor der Verschiffung in die EU Wurzelnackt gemacht , damit ja kein Substrat oder Sandkorn nach Europa kommt ! Der Wurzelballen wird bei Verschiffung in eine Geelmasse eingetaucht.

Nur dass ist völliger Blödsinn der US Amerikaner , denn wenn ich dort in Florida oder wo anders Urlaub mache , habe ich ja auch noch in meinen Sohlen der Sandalen oder Turnschuhe Sand oder Substrat hängen , und schleppe es nach Europa ein !

Dieses Gesetz ist so blöde , dass ich an den dortigen Gesetzgebern so meine Zweifel habe ! Man kann es auch übertreiben ! Krebsarten - Muscheln aus dem Meer in den USA hängen an den Rümpfen von Schiffen und sind nun in der Nordsee und verdrängen unsere eigenen Krebs oder Muschelarten ! Auch andere Tiere kommen so nach Europa !

Liebe Grüsse

Claus-Peter... smile smile smile smile smile smile smile smile smile

Claus-Peter


Wer widerspricht, ist nicht gefährlich. Gefährlich ist, wer zu feige ist zu widersprechen. Napoleon I. (Bonaparte, 1769-1821), Kaiser d. Franzosen !

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